Ihr Weg zur AHB
Die Behandlung in der Klinik Solequelle beginnt häufig im Anschluss an den Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus.
Sind Sie noch erwerbstätig, übernimmt in den meisten Fällen die Rentenversicherung die Kosten der Maßnahme. Ihr stationärer Aufenthalt in der Rehaklinik wird in diesem Fall als Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet. Stehen Sie nicht mehr im Erwerbsleben (z.B. Rentner und Pensionäre) ist Ihre Krankenkasse der Kostenträger. Dieses Verfahren wird Anschlussrehabilitation (AR) genannt.
Aber auch ohne eine vorausgegangene Krankenhausbehandlung kann eine stationäre Rehamaßnahme erfolgen. Dazu muss Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt den Aufenthalt befürworten und der Kostenträger eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen.
Die Klinik Solequelle ist von den Kostenträgern (Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen private Krankenversicherung, Beihilfestellen, Bundesknappschaft, Post, Bahn) als Rehabilitationsklinik anerkannt. Mit den Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten der “stationären Weiterbehandlung”. Die stationäre Weiterbehandlung muss allerdings vom Akutkrankenhaus aus beantragt und von den privaten Krankenversicherungen genehmigt sein.
Außerdem können alle Selbstzahler aufgenommen werden.
Für die formale Abwicklung der Aufnahme in die Klinik Solequelle steht Ihnen ein kompetentes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter der Telefonnummer (02943) 894-0 zur Verfügung.