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Ihr Weg zur Reha in die Klinik Solequelle

Die Behandlung in der Klinik Solequelle beginnt häufig im Anschluss an den Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus. Aber auch ohne eine vorausgegangene Krankenhausbehandlung kann eine stationäre Rehamaßnahme erfolgen. Dazu muss Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt den Aufenthalt befürworten und der Kostenträger eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen.

Die Klinik Solequelle ist von den Kostenträgern (Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen private Krankenversicherung, Beihilfestellen, Bundesknappschaft, Post, Bahn) als Rehabilitationsklinik anerkannt. Mit den Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten der “stationären Weiterbehandlung”. Die stationäre Weiterbehandlung muss allerdings vom Akutkrankenhaus aus beantragt und von den privaten Krankenversicherungen genehmigt sein. Außerdem können alle Selbstzahler aufgenommen werden.

Die Klinik Solequelle in Bad Westernkotten

Für die formale Abwicklung der Aufnahme in die Klinik Solequelle steht Ihnen ein kompetentes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter der Telefonnummer (02943) 894-0 zur Verfügung.

Oft gestellte Fragen:

Wie beantrage ich eine medizinische Rehabilitation?

Wann ist die GKV zuständig?

Gibt es Unterschiede bei den Kostenträgern?

An wen kann ich mich wenden?

Wer entscheidet, in welche Rehabilitationseinrichtung ich komme?

Wie nehme ich mein Wunsch- und Wahlrecht für die Klinik Solequelle am besten wahr?

Habe ich ein Wunsch- und Wahlrecht?

Was sind berechtigte Wünsche?

Checkliste für Ihren Aufenthalt bei uns